ordentliche Mitgliederversammlung 2026
Tagesordnung
Eröffnung und Begrüßung
Bericht des Vorstands
Bericht der Kassenprüfer
Feststellung anwesender Mitglieder
Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
Haushaltsplan 2026 / 2027
Satzungserweiterung
§ 4 Schutz von Kindern und Jugendlichen
Der Schwimmverein, seine Organe, Mitarbeitenden und Mitglieder bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes. Der Verein tritt für die Integrität sowie die körperliche und seelische Unversehrtheit und die Selbstbestimmung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.
Zur Prävention von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt im Sport, ergreift der Verein geeignete, angemessene und wirksame Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden in angemessenen Abständen überprüft und bei Bedarf fortentwickelt.
Bei bekannt gewordenen oder vermuteten Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz handelt der Verein unverzüglich und im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten. Der Verein leitet geeignete Interventionsmaßnahmen zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen ein und ergreift erforderliche vereinsinterne Schritte.
Das Nähere, insbesondere zu Präventions- und Interventionsmaßnahmen, Zuständigkeiten, Schulungen sowie Verfahrensabläufen, regelt eine vom Vorstand zu beschließende Kinder- und Jugendschutzordnung.
Die bisherigen §§ 4 bis § 25 erhalten fortlaufend die §§ 5 bis § 26.
§ 26 (1) Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 29.08.2016 beschlossen und zuletzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.03.2026 geändert.Wahl gemäß § 14 der Satzung - Vorstand
Wahl gemäß § 16 der Satzung - erweiterter Vorstand
Wahl gemäß § 20 der Satzung - Kassenprüfer
Anträge: es sind keine Anträge gestellt worden