Mai
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Vereinsmeisterschaften und Sommerfest

Unsere Vereinsmeisterschaften stehen an, und zwar am 

Samstag, den 04.07.2026 im AGGUA

Wettkampfbeginn ist um 10.00 Uhr 

Einlass ist um 9.30 Uhr

Alle  Schwimmer von jung bis alt dürfen wieder starten.

Ganz besonders unsere kleinen Schwimmer aus dem Lehrschwimmbecken, für die dieser Vormittag immer ein ganz besonderes Abenteuer ist, sind herzlich eingeladen. Keine Sorge, das wird ein Riesenspaß!

Die Strecke, die Euer Trainer für Euch ausgewählt hat, schafft Ihr locker.

Das ganz besondere Highlight ist unsere heiß umkämpfte Familien-Staffel, in der 3 Teilnehmer je eine Bahn im Wasser zurücklegen. Wie? – Lasst Euch überraschen!

Meldet Euch hier online an: https://forms.gle/cxkatzBfBN4hRP9b8 (Google Formular)

Anmeldeschluss ist am 06.06.2026!

HINWEIS: Das Aggua darf nur in schwimmbadüblicher Sportbekleidung betreten werden:

  • T-shirt/Polohemd

  • kurze Sporthose

  • Badelatschen

Im Anschluss der Vereinsmeisterschaften treffen wir uns dann auf dem Gelände des Minigolfplatzes (am Aggua Parkplatz) zum Grillen und natürlich zur Siegerehrung. Wir freuen uns über viele begeisterte Schwimmer und Schwimmerinnen, die an der Vereinsmeisterschaft teilnehmen.

Wir freuen uns auf Euch und auf einen schönen Tag mit Euch! 


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ordentliche Mitgliederversammlung 2026
März
16

ordentliche Mitgliederversammlung 2026

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung

  2. Bericht des Vorstands

  3. Bericht der Kassenprüfer

  4. Feststellung anwesender Mitglieder

  5. Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes

  6. Haushaltsplan 2026 / 2027

  7. Satzungserweiterung

    § 4 Schutz von Kindern und Jugendlichen
    Der Schwimmverein, seine Organe, Mitarbeitenden und Mitglieder bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes. Der Verein tritt für die Integrität sowie die körperliche und seelische Unversehrtheit und die Selbstbestimmung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.

    Zur Prävention von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt im Sport, ergreift der Verein geeignete, angemessene und wirksame Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden in angemessenen Abständen überprüft und bei Bedarf fortentwickelt.

    Bei bekannt gewordenen oder vermuteten Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz handelt der Verein unverzüglich und im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten. Der Verein leitet geeignete Interventionsmaßnahmen zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen ein und ergreift erforderliche vereinsinterne Schritte.

    Das Nähere, insbesondere zu Präventions- und Interventionsmaßnahmen, Zuständigkeiten, Schulungen sowie Verfahrensabläufen, regelt eine vom Vorstand zu beschließende Kinder- und Jugendschutzordnung.

    Die bisherigen §§ 4 bis § 25 erhalten fortlaufend die §§ 5  bis § 26.

    § 26 (1) Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 29.08.2016 beschlossen und zuletzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.03.2026 geändert.

  8. Wahl gemäß § 14 der Satzung - Vorstand

  9. Wahl gemäß § 16 der Satzung - erweiterter Vorstand

  10. Wahl gemäß § 20 der Satzung - Kassenprüfer

  11. Anträge: es sind keine Anträge gestellt worden

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